Geburtshäuser sind selbständige, außerklinische Einrichtungen der Primärversorgung, in denen eine frauengerechte und individuelle Betreuung für Schwangere, Gebärende, Wöchnerinnen und deren Familien angeboten und Hebammengeburtshilfe geleistet wird. Im Geburtshaus stehen Eigenverantwortlichkeit, Selbstbestimmung und die Förderung des Gesundheitsbewusstseins im Vordergrund. Die medizinische Leitung obliegt den Hebammen gemäß den Hebammenberufsordnungen der Bundesländer und dem Hebammengesetz in der Fassung v. 04.06.1985.
Philosophie und Ziele:
In einem Geburtshaus wird die Zeit vor, während und nach der Geburt als natürlicher und physiologischer Prozess im Leben einer Frau gesehen und umfassend begleitet. Das Geburtshaus ist ein Ort, an dem durch Gleichmäßigkeit und eine angenehme Atmosphäre Vertrauen wachsen kann. Das Geburtshaus ist eine vom Krankenhaus unabhängige Einrichtung, ausgerüstet für die Betreuung einer normalen Geburt und die Einleitung von Notfallmaßnahmen. Die Geburtshilfe liegt in den Händen der Hebamme. Sie entscheidet, wann welche Fachperson hinzugezogen oder wann eine Frau in die Klinik verlegt wird.
Medizinische Richtlinien für Hebammen
Die Grundlagen der Arbeit einer Hebamme in der außerklinischen Geburtshilfe sind ihre Aus- und Weiterbildungen, die jeweilige Landesberufsordnung, und das Hebammengesetz. Sie orientiert sich an den anerkannten Empfehlungen in der außerklinischen Geburtshilfe und der aktuellen Forschung. Die Hebammenarbeit dient der Förderung der Mutter-Kind-Beziehung und der Familienbindung. Während Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und Stillphase unterstützt die Hebamme die Fähigkeit der Frau, aus eigener Kraft ein Kind zu tragen, zu gebären, zu ernähren und zu versorgen. Ihre Arbeitsweise zeichnet sich durch einen vertrauens- und respektvollen Umgang mit den jeweiligen Personen aus. Dementsprechend hütet die Hebamme die Intimität der Frau, und sorgt für Störungsfreiheit in allen sensiblen Phasen.
Auf diese Weise beugt sie pathologischen Verläufen vor.
Das von klinischen Praktiken abweichende Vorgehen kann sie fachkundig begründen, und bezieht die Bedürfnisse und Eigenverantwortlichkeit der Frau mit ein.
Prinzipien:
die 1:1 Betreuung
die Unterstützung des individuellen Gebärverhaltens
die Vermeidung routinemäßiger Medikamentengabe
die Ermöglichung eines sanften Lebensbeginns und Versorgung des Neugeborenen (Bonding)
äußere Untersuchung auf der Liege (Fundusstand, Kindslage)
30 Min. CTG - Kontrolle oder Herztonkontrolle mit Holzstethoskop
vaginale Untersuchung (MM-Weite, Höhenstand des vorangehenden Teils)
RR-Kontrolle, Temperatur, Puls
Urinprobe (Eiweiß, Zucker)
Weiteres Vorgehen wird mit dem Paar besprochen. Je nach Wehenintensität und Befund/Binden der Gebärenden bieten sich ihr nun mehrere Möglichkeiten:
spazierengehen
Entspannungsbad
evtl. hinlegen, wenn der Befund noch unreif ist, noch etwas schlafen
Sind die Wehen kräftiger und cervixwirksam, wird die Frau zur Geburt vorbereitet:
Rasur im Dammbereich
Reinigungseinlauf
Duschbad oder Wannenbad
Während der Geburt
intermittierende CTG-Kontrolle
Akupunktur, Homöopathie, Moxibustion
Massagen
Spaziergänge an frischer Luft in unserem Garten
Schmerzmittel auf Wunsch der Frau
Eröffnungsphase
Die Eröffnungsphase beginnt mit der cervixwirksamen Wehentätigkeit und endet mit der Vollständigkeit des Muttermundes.
Austreibungsphase
Die Austreibungsphase beginnt mit Vollständigkeit des Muttermundes und endet mit der Geburt des Kindes.
Nachgeburtsphase
Die Nachgeburtsphase endet mit der Ausstoßung der Plazenta.
Dammschutz und Entwicklung des Kindes
Der Dammschutz wird beim Austreten des Kopfes begonnen, und hat folgende Aufgaben:
Langsamer Kopfaustritt im Verlauf mehrerer Wehen, damit das Dammgewebe Zei hat, sich zu dehnen und um eine zu schnelle Dekompression des Kopfes (Gefahr intrakranialer Blutungen) zu vermeiden
Austritt des Kopfes mit seinem kleinsten Umfang
Vermeidung einer Rissverletzung an Damm, Scheide und Labien
Verschiedene Gebärpositionen:
Rückenlage
Seitenlage
Vierfüßlerstand
Geburt im Stehen
Hockergeburt
Unterwassergeburt
Von Beginn der Aufnahme der Gebärenden in unser Geburtshaus bis zur Beendigung der Geburt (Entlassung aus dem Geburtshaus) wird alles vorschriftsgemäß von uns dokumentiert!!
Zwei strahlende Hebammen, Antje und Ingrid, mit den kleinen Erdenbürger